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Als am 20. Mai 1927 knapp vor acht Uhr die „Spirit of St. Louis“ um Haaresbreite über die Telefonleitungen am Ende der Rollbahn auf Long Island hinweg endlich an Höhe gewann und zum wohl berühmtesten Flug über den Atlantik in der Geschichte ansetzte, hatte der Postflieger Charles Lindbergh nicht weniger als vier Sandwiches und zwei Feldflaschen mit Wasser im Cockpit bei sich – und 451 Gallonen Treibstoff in den Tragflächen. Lindbergh musste mit dem Gewicht sparsam umgehen. Heute werden die Passagiere eines Fernfluges selbstverständlich mit Speisen und Drinks versorgt und dürfen noch so manches mitnehmen, ohne dass das Flugverhalten des Jumbojets beeinflusst wird. Dennoch sollten Sie einige Empfehlungen beachten, bevor Sie Ihren Koffer schließen.


Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein

Heutzutage genießen wir nahezu grenzenlose Freiheit bei der Gestaltung unserer Urlaubspläne. Doch speziell bei Flugreisen liegen schon beim Gepäck Beschränkungen vor. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie zu Hause, was Sie im Urlaub nicht unbedingt benötigen. Vor allem beim Hand- oder Bordgepäck gibt es restriktive Bestimmungen, die für Ihre persönliche Sicherheit sorgen. Allgemeinen Empfehlungen folgend sollte das Handgepäck nicht mehr als 8 kg wiegen und die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten, wobei in der Economy-Class in der Regel nur eines, in der Business- und First-Class zwei Handgepäcksstücke erlaubt sind. Informieren Sie sich jedoch auf alle Fälle bei Ihrer Fluglinie, die Begrenzungen können variieren. Im Handgepäck sollten Sie bestenfalls nur die Dinge transportieren, die Sie auch unbedingt während des Fluges benötigen: (Flug-)Tickets, Dokumente aller Art, Medikamente (wichtig z. B. für Diabetiker, da der Koffer abhanden kommen kann), Kleidungsstücke, Kamera, Lesestoff, Unterhaltungsgeräte wie MP3-Player oder Spiele für die Kinder. Die Inbetriebnahme eines Mobiltelefons oder Laptops ist während des Fluges untersagt. Im Handgepäck ausdrücklich verboten sind als Gefahrengut eingestufte Gegenstände wie Benzinfeuerzeug, Gaspatrone, Insektenspray, Tränengas, spitze Gegenstände wie Messer, Scheren oder Nagelfeilen, Besteck, Werkzeug, stumpfe und sperrige Gegenstände wie Golfschläger, Skateboards oder Imitationen von Faustfeuerwaffen (Vorsicht bei der Auswahl des Spielzeugs!).

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Neue Sicherheitsbestimmungen

Aus Sicherheitsgründen gelten seit 6. November 2006 für alle Ab- und Weiterflüge von Flughäfen der EU sowie Island, Norwegen und der Schweiz Sonderbestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten und gelartige Produkte im Handgepäck. Diese müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Beutel (Zipp) mit maximal einem Liter Inhalt transportiert werden. Die einzelnen Behältnisse dürfen 100 ml Füllmenge nicht überschreiten. Der Beutel ist bei den Handgepäckkontrollstellen separat vorzuweisen. Medikamente und Spezial- wie auch Kindernahrung dürfen auch außerhalb des Beutels mit an Bord genommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine ärztliche Bestätigung mit sich zu führen. (Im Idealfall liegt auch eine Übersetzung auf Englisch vor.) Im Duty-free-Shop gekaufte Waren dürfen mitgenommen werden, wenn diese an EU-Flughäfen oder an Bord einer innereuropäischen Fluggesellschaft erworben wurden, diese in versiegelten Verpackungen transportiert und der Rechnungsbeleg mit Datum desselben Tages vorliegt.

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Tipps für Ihr aufgegebenes Gepäck<//span>

Das so genannte aufgegebene Gepäck oder auch Freigepäck darf je nach Flugklasse 20 bis 40 Kilogramm betragen. Sperrige Gegenstände wie Sportgerätschaften oder Ähnliches stellen im Allgemeinen kein Hindernis dar, holen Sie in diesem Fall trotzdem Informationen der Fluglinie Ihrer Wahl ein, vor allem bezüglich des Preises. Kennzeichnen Sie jeden Koffer unmissverständlich und gut erkennbar mit dem Namens- und Adressschildchen. Entfernen Sie Schildchen früherer Reisen, um Missverständnissen vorzubeugen. Verschließen Sie Ihren Koffer sorgfältig. Falls die Schlösser nicht mehr einwandfrei funktionieren, fixieren Sie den Koffer mit einem Gurt. Sollte allen Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz das Gepäck abhanden kommen oder beschädigt werden, so ist dieses automatisch versichert, allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag. Es empfiehlt sich auch hierzu exakte Informationen der Fluggesellschaft einzuholen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschließen. Auf eines sollten Sie besonders achten: Lassen Sie Ihr Gepäck auf keinen Fall allein und unbeaufsichtigt im Flughafenbereich zurück – Sie könnten einen Bombenalarm provozieren. Und Ihr Urlaub wäre frühzeitig beendet.

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