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Mit dem eigenen Auto ins Ausland zu fahren, verlangt auch ein Grundwissen über die dortigen Verkehrsregeln. Schon in angrenzenden Nachbarstaaten sind oft erhebliche Unterschiede in der Gesetzeslage zu verzeichnen. Damit Sie im Nachhinein keine finanziell schmerzhafte Erfahrung machen müssen, haben wir für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt. Gesicherte Informationen liefern international agierende Autofahrerclubs, das Auswärtige Amt und die einzelnen Ländervertretungen. – Alle Angaben ohne Gewähr. Besonderer HinweisGrundsätzlich wird innerhalb der EU kein Nationalitätenkennzeichen verlangt, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird. Ab März 2007 ist in allen EU-Ländern die Vollstreckung einer Verwaltungsstrafe über 70 Euro möglich. Sie sollten daher genauestens über die Verkehrsregeln in den Destinationsländern Bescheid wissen. Informieren Sie sich auf jeden Fall über die Maut- beziehungsweise Vignettenbestimmungen in den jeweiligen Ländern. Der REISE-HERO hat für Sie die wichtigsten Regeln auf den Straßen Europas und weiter entfernter Länder zusammengestellt. Alphabetische ListeA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y ZAAustralienAchtung: Linksverkehr. Bei Autofahrten ist neben dem österreichischen auch ein internationaler Führerschein oder eine amtlich beglaubigte englische Übersetzung mitzuführen. Je nach Bundesstaat gelten unterschiedliche Alkohollimits und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht, ebenso für Fahrradfahrer. BBelarusGesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen von Reiseapotheke, Feuerlöscher und Nationalitätenkennzeichen. Der österreichische Führerschein und die Zulassung sind mitzuführen, eine Übersetzung muss bei der Grenze angefertigt werden. Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (an der Grenze abzuschließen). Mautgebühren sind bei der Einreise zu bezahlen, abhängig von der gewählten Fahrtstrecke. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer ist verboten. Verbleites Benzin nicht erhältlich, bleifreies Benzin mit 98 Oktan sehr selten. Touristen zahlen an Tankstellen mit Kreditkarte oder in bar (belarussische Rubel, US-Dollar oder Euro). In Minsk gibt es Tankstellen, die rund um die Uhr geöffnet haben. 20 Liter Reserve-Treibstoff können zollfrei importiert werden, jedoch deklarationspflichtig. BelgienIn Belgien gilt tagsüber Lichtpflicht, auch für Motorräder. Mitzuführen sind eine Warnweste, die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket und Warndreieck. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Während der Fahrt telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Kurzparkzone inklusive Samstag. 10 Liter Treibstoff dürfen importiert werden. Bosnien & HerzegowinaTag besteht Licht-Pflicht sowie generelle Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist vorgeschrieben. Bleifreien Treibstoff können Sie in größeren Städten und an Hauptverkehrsrouten tanken. BulgarienLicht-Pflicht am Tag. Mitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Es gilt Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Gebührenpflichtige Parkflächen sind blau gekennzeichnet. In Einbahnstraßen darf nur auf der linken Fahrbahnseite geparkt werden. Oft ist die Beschilderung in Kyrillisch ausgeführt, mehrheitlich jedoch auch in Latein. Keine Winterreifenpflicht, Spikereifen sind verboten. Jeder Unfall ist umgehend der Polizei zu melden. Dichtes Netz an Tankstellen vorhanden. DDeutschlandLicht-Pflicht tagsüber besteht nur für Motorräder. Mitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht,. Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Parken ist generell nur in Fahrtrichtung erlaubt, es gibt zum Teil gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blau gekennzeichnet). Es gilt eine den Verhältnissen angepasste Winterreifenpflicht, Spikes sind verboten (Ausnahme: „Deutsches Eck“). Tanken überall rund um die Uhr, jedoch kein verbleites Benzin. 20 Liter im Reservekanister sind erlaubt. DänemarkLicht am Tag ist vorgeschrieben. Mitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Winterreifepflicht herrscht generell nicht vor, Spikes sind erlaubt von 1. November bis 15. April. Gebührenpflicht in Kurzparkzonen. Vorsicht: Tankstellen sind auf Autobahnen oft nur bis 22.00h geöffnet. Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist erlaubt. EEstlandLicht am Tag generell vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Winterreifen sind verpflichtend von 1. Dezember bis 1. März. Verständigen Sie im Falle eines Unfalls die Polizei. Bleifrei kann im gesamten Land getankt werden, die Mitnahme von zehn Liter Kraftstoff im Reservekanister erlaubt. FFinnlandLicht am Tag generell vorgeschrieben. Mitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck. Eine Warnweste ist von Vorteil. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Winterreifen sind verpflichtend vom 1. Dezember bis Ende Februar. Spikes sind von 1. November bis Ende März erlaubt. Wildunfälle sind meldepflichtig. Kurzparkzonen sind zumeist gebührenpflichtig. In Finnland gibt es nur bleifreies Benzin. Achtung auf die Öffnungszeiten der Tankstellen. 10 Liter Kraftstoff im Kanister sind erlaubt. FrankreichEinspurige Kraftfahrzeuge müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren. Mitzuführen sind auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Ersatzlampenset wird empfohlen. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Winterreifen können regional kurzfristig vorgeschrieben werden. Spikes sind grundsätzlich erlaubt (Zeitraum beachten). Gelbe Streifen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot. Kurzparkzonen sind gekennzeichnet und gebührenpflichtig. In Paris und Umgebung ist es verboten, außerhalb von Kreuzungen auf der Straße zu wenden. In den Kreisverkehr Einfahrende haben Nachrang, d. h. der Rechtsvorrang gilt nicht, außer es ist anders beschildert. Bleifreies Benzin ist überall erhältlich. Die Mitnahme von Treibstoff bis 10 Liter erlaubt. Fürstentum LiechtensteinEs besteht Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Parkverbot besteht auf gelbe Kreuzen am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. GGriechenlandMitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck und Feuerlöscher. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen prinzipiell erlaubt. Wildes Campen ist in ganz Griechenland verboten. Gelb markierte Straßenränder bedeuten Parkverbot, blau gebührenpflichtige, weiß gebührenfreie Parkzonen. Bleifreies Benzin ist flächendeckend erhältlich. Der Transport von Treibstoff in Kanistern ist generell untersagt. GroßbritannienAchtung Linksverkehr! (Links fahren, rechts überholen! – Scheinwerferstellung beachten.) Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht, Spikes sind generell erlaubt. Kein allgemeines Vorfahrtsrecht, der Vorrang wird an jeder Kreuzung entweder durch Beschilderung oder Markierungen auf der Fahrbahn (weißes Dreieck und doppelte unterbrochene Linie quer über die Fahrbahn) angezeigt. Gelbe oder rote Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot, Zeitraum ist auf Schildern angegebenen. Bleifreies Benzin ist flächendeckend erhältlich. Die Mitnahme von Reservetreibstoff ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen der Fährgesellschaften und des Eurotunnels nicht möglich. IIrlandAchtung Linksverkehr! (Links fahren, rechts überholen! – Scheinwerferstellung beachten.) IslandLicht am Tag generell vorgeschrieben. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht, auch für Radfahrer. Mitzuführen ist die grüne Versicherungskarte. Spikereifen sind vom 31. Oktober bis 15. April erlaubt. Telefonieren am Steuer verboten. Selbstbedienungsautomaten gibt es bei den meisten Tankstellen, Kreditkarten werden akzeptiert. In Island ist kein Flüssiggas erhältlich. ItalienAuf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen und Landstraßen ist auch tagsüber das Abblendlicht verpflichtend. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste. Sturzhelm- und Gurtenanlegepflicht. Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Schwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot. Es kann kurzzeitig die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden. Die Verwendung von Spikereifen ist erlaubt. Mitnahme von Treibstoff im feuerfesten Reservekanister bis max. 60 Liter ebenso. Bleifrei-Superbenzin flächendeckend erhältlich. KKroatienLichtpflicht gilt auch tagsüber. Mitführpflicht gilt für grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste, Warndreieck und Ersatzlampenset. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht, Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. In einigen Städten gibt es gekennzeichnete gebührenpflichtige Parkzonen. Keine zeitliche Eingrenzung zur Verwendung von Winterreifen, wetterbedingungsabhängig. Die Verwendung von Spikes ist verboten. Bleifrei-Superbenzin (95 Oktan) flächendeckend erhältlich. Der Transport von Treibstoff im Reservekanister ist generell verboten. LLettlandLicht am Tag ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Feuerlöscher. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung. Die Verwendung von Winterreifen ist von 1. Dezember bis 1. März für Fahrzeuge bis zu 3,5 t verpflichtend. Die Verwendung von Spikes ist erlaubt. Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen abstellen! Normalbenzin und Diesel ist an den Tankstellen erhältlich. An manchen Tankstellen Kreditkarte möglich. Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist bis 20 Liter zollfrei erlaubt. LitauenLicht am Tag ist ganzjährig für alle Kfz vorgeschrieben. Mitzuführend sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck als auch Feuerlöscher. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren während der Fahrt nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Winterreifen ist von 1. November bis 1. April verpflichtend. Verwendung von Spikereifen erlaubt. Im Falle eines Unfalls die Polizei verständigen. Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen abstellen! Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist bis 10 Liter zollfrei erlaubt. Normalbenzin und Diesel erhältlich. Bleifreier Kraftstoff flächendeckend angeboten. LuxemburgMotorräder müssen auch tagsüber mit Licht fahren. Mitführpflicht besteht für grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Spikes ist begrenzt erlaubt. Das Mitführen von Treibstoff in Kanistern ist untersagt. Kreditkarten werden an allen Tankstellen akzeptiert. MMaltaAchtung Linksverkehr, Vorrang für Rechtskommende. Mitzuführen ist auf jeden Fall ein Pannendreieck. Gurtenanlegepflicht auf Vordersitzen, Sturzhelmpflicht. Bei Unfall "The local wardens" rufen (Tel. 00356 21 320 202). Tankstellen schließen um 18.00 Uhr, anschließend automatische Zapfsäulen. Kreditkarten akzeptiert. MazedonienLicht-Pflicht gilt tagsüber für alle Fahrzeuge. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket und Warndreieck, Ersatzlampenset, Warndreieck. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. Besondere Regeln gelten für Winterreifen. Verwendung von Spikereifen verboten. Es ist verpflichtend, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen. Treibstoff im Reservekanister bis 20 Liter zollfrei. Bleifreies Benzin fast an jeder Tankstelle erhältlich. Kreditkarten nur an einigen Tankstellen. MoldauGurtenanlegepflicht, Mitzuführen sind Warndreieck, Reiseapotheke und Feuerlöscher. Satz Werkzeug sowie wichtigste Ersatzteile mitzunehmen wird empfohlen. Normalbenzin und Diesel sind gängige Treibstoffe. Achtung: Treibstoffengpässe – bei jeder Gelegenheit voll tanken und Reservekanister mitzuführen. Ein Kanister ist erlaubt, jedoch deklarationspflichtig. MontenegroLicht am Tag generell vorgeschrieben. Mitführpflicht besteht für grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Beachten Sie die besonderen Bestimmungen für winterliche Verhältnisse. Spikereifen sind verboten. Meldepflicht für jeden Unfall. Fahren ohne festes Schuhwerk ist verboten. Kraftstoff überall erhältlich, auch bleifreies Benzin. Das Tankstellennetz an den Küsten ist gut, im Landesinneren dagegen eher weniger. Bei längeren Fahrten vorher voll tanken. Viele Tankstellen akzeptieren Kredit- oder EC-Karten. Einfuhr von fünf Liter Treibstoff in Kanistern erlaubt, verzollt. NNiederlandeTagsüber keine Licht-Pflicht. Führen Sie immer die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste mit. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Keine generelle Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Spikes ist verboten. Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist bis zu 10 Liter erlaubt. Bleifrei Benzin und Diesel sind flächendeckend erhältlich. NorwegenGenerell gilt auch tagsüber Licht-Pflicht. Unbedingt erforderlich sind die grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste als auch Feuerlöscher. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen sind erlaubt. Achtung auf Rentiere und Elche! Unfälle mit Wild dem Norwegischen Informationszentrum für den Straßenverkehr bekannt geben (Tel.: 175). „Blaue Zonen“ sind gebührenpflichtig. Tankstellen sind in der Regel zwischen 7.00 und 22.00 Uhr, in Städten vereinzelt ganztägig geöffnet Tankstellen sind in großer Zahl vorhanden, jedoch werden im hohen Norden die Abstände zwischen den einzelnen Stationen immer größer. Nutzen Sie dort jede Tankmöglichkeit. PPolenLicht am Tag ist generell von 1. Oktober bis Ende Februar verpflichtend, für Motorräder ganzjährig. Führen Sie immer die grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Fahrzeuge mit örtlichem Kennzeichen benötigen Feuerlöscher (für Reisende empfohlen). Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen sind verboten. Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Hupverbot im verbauten Gebiet. PortugalFür Motorräder gilt auch tagsüber Abblendlicht-Pflicht. Haben Sie immer die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste dabei. Ersatzlampenset wird empfohlen. Parkplätze zumeist kostenpflichtig (Parkschein-Automaten). Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Nach Verkehrsunfällen mit Personenschäden, Polizei zu rufen. Telefonieren am Steuer ist unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Spikereifen ist verboten. Autobahntankstellen durchgehend geöffnet. Kreditkarten an den meisten Tankstellen akzeptiert. RRumänienLicht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge mit Ausnahmen vorgeschrieben. Mitzuführen sind die grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste und Feuerlöscher. Ausnahmslos Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Parkplätze in Städten überwiegend gebührenpflichtig. Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung von Spikereifen ist streng verboten. Bei Verkehrskontrollen ist der Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben und mit dem Händen am Lenkrad den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Mitfahrende Fahrgäste dürfen Autotüren nicht öffnen. Überholverbot gilt auf Brücken. Nach einem Verkehrsunfall unbedingt die Polizei verständigen. Bis zu 10 Liter Kraftstoff in Reservekanistern sind erlaubt. Tankstellen sind meist von 6.00 bis 21.00 Uhr geöffnet, an internationalen Hauptverkehrsstraßen rund um die Uhr. Kreditkartenbezahlung nicht überall möglich, Barzahlung in Landeswährung. Russische FöderationGrundsätzlich gilt auch tagsüber Licht-Pflicht. Mitzuführen sind Autoapotheke, Feuerlöscher, Pannendreieck und Ersatzlampenset. Gurteanlegepflicht für Kfz mit Sicherheitsgurten, Sturzhelmpflicht. Bleifreies Benzin nur in Westrussland erhältlich. Einfuhr von Treibstoff in die Russische Föderation im Reservekanister verboten! In Moskau werden an Tankstellen auch Kreditkarten akzeptiert. SSchwedenLicht am Tag generell vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach. Winterreifen von 1. Dezember bis 31. März verpflichtend, Spikes von 1. Oktober bis 30. April erlaubt. Unfälle mit Wild bei der Polizei oder Forstamt melden, Unfallstelle kennzeichnen! Kraftstoffeinfuhr von 10 l im Reservekanister zollfrei erlaubt. Im hohen Norden jede Tankmöglichkeit nutzen, Öffnungszeiten entlang der Autobahnen durchgehend. SchweizLicht am Tag wird empfohlen. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen erlaubt von 24. Oktober bis 30. April. In Städten mit „Blauen Zonen“ ist Parken nur mit Parkscheibe gestattet, die Sie in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhalten. GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten. Treibstoff in Kanistern bis 25 Liter zollfrei. Tankstellen an Autobahnen und in größeren Ortschaften zumeist durchgehend geöffnet. SerbienLicht-Pflicht auch tagsüber nur für Motorräder. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Sonderregelungen für Winterreifen und Schneeketten, Spikereifen generell verboten. Nach einem Verkehrsunfall ist die Polizei verständigen. Bis zu 5 Liter Kraftstoff in Kanistern erlaubt, ist jedoch zu verzollen. An modernen Tankstellen teilweise auch Kreditkarten akzeptiert. SlowakeiLicht am Tag vom 15. Oktober bis 15. März vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste, Ersatzlampenset empfohlen. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Spikereifen sind verboten. Unfälle sind der Polizei zu melden, am Unfallort nichts verändern. Treibstoff im Kanister ist bis zu 10 Liter zollfrei möglich. Tankstellen sind entlang der Hauptreiserouten und in großen Städten meist durchgehend geöffnet. Kreditkarten an den meisten Tankstellen akzeptiert. SlowenienLicht am Tag generell vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste und Ersatzlampenset. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Blaue Kurzparkzonen: max. eine halbe Stunde, weiße Zonen: 2 Stunden (von 7.00 bis 19.00 Uhr Parkticket!). Sonderregelungen für Winterreifen und Schneeketten, Spikereifen verboten. Warnblinklichter beim Rückwärtsfahren (gilt nicht für Einparken, Reversieren u.ä.) und bei Panne eingeschalten, solange sich das Fahrzeug auf der Straße befindet. Ampeln nicht grün, sondern springen gleich auf Gelb um. Fahrzeuglenker müssen bei Gelb halten. Tankstellen bei Grenzübergängen, an Autobahnen und nahe den Großstädten rund um die Uhr geöffnet. SpanienLicht tagsüber nur für Motorräder verpflichtend. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Für Fahrradfahrer auf Freilandstraßen Helmpflicht. Parkvorschriften in Städten unterschiedlich geregelt; beschildert. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. Keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen grundsätzlich erlaubt. Die Einfuhr von Radarwarngeräten ist verboten. Treibstoff im Kanister bei der Einreise bis zu 10 l erlaubt. Beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte (z. B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abschalten. TTschechienLicht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge das ganze Jahr über vorgeschrieben. Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Helmpflicht für Fahrradfahrer unter 18. Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen verboten. Autobahnvignette vorgeschrieben. Quer oder senkrecht zum Gehsteig zu parken ist erlaubt, es müssen jedoch mind. 3 Meter für andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein, gelbe durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot, bzw. Einschränkungen. Die Mitnahme von Treibstoff im Reservekanister ist bis zu 10 Liter erlaubt. TürkeiLicht am Tag ist nicht vorgeschrieben. Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, zwei Warndreiecke, Feuerlöscher und Warnweste. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Helmpflicht auch für Fahrradfahrer. Keine generelle Winterreifenpflicht, Spikereifen verboten. Die Mitnahme von Treibstoff im feuersicheren Reservekanister ist bis zu 25 Liter erlaubt. UUkraineGurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Autoapotheke, Feuerlöscher, Warndreieck und Nationalitätenkennzeichen vorgeschrieben. Satz Werkzeug sowie die wichtigsten Ersatzteile mitzuführen wird empfohlen. Für Wohnwagen ist eine Inventarliste notwendig. UngarnLicht am Tag ist verpflichtend vorgeschrieben (Pkws ausgenommen im Stadtgebiet). Mitzuführen sind grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck. Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Spikereifen sind verboten, Kurzparkzonen gebührenpflichtig. Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Haltverbote an. Nur unverbleites Benzin. Entlang von Autobahnen und in größeren Städten sind Tankstellen rund um die Uhr geöffnet. USAJeder der 50 Bundesstaaten hat eigene Verkehrsregeln. Telefonieren am Steuer in allen Bundesstaaten verboten! An Kreuzungen sind oft Stopschilder angebracht. Es gilt die Regel: Wer zuerst gehalten hat, der fährt auch zuerst weiter. Halten und Parken nur in Fahrtrichtung rechts erlaubt. „No Parking“, „No Standing“ und „No Stopping“ zeigen Zonen an, in denen das Fahrzeug nicht abgestellt werden darf. Farbige Markierungen am Straßenrand: Rot Halteverbot, Gelb Parkverbot und Blau Parken nur für Behinderte. Absolutes Halteverbot vor Hydranten. Bei Polizeikontrollen nicht aussteigen, sondern Fensterscheibe herunterlassen und die Hände auf dem Lenkrad den Anweisungen des Beamten Folge leisten. ZZypernAuf Zypern herrscht Linksverkehr. Grundsätzlich hat der Rechtskommende Vorrang. In der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang muss mit Licht gefahren werden. Alle Fahrzeuge müssen mit zwei Warndreiecken ausgestattet sein. Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren am Steuer nur mit Freisprecheinrichtung. Verkehrszeichen in Griechisch, meist auch in Englisch. Halten und Parken an gelben Doppellinien verboten. An einfachen gelben Linien ist Be- und Entladen erlaubt. Parkplätze für Halbtags-Parken in den Stadtzentren. Parkuhren in den Stadtzentren. Der Transport von Treibstoff in Kanistern ist verboten. Tankstellen in Nikosia und in Touristengebieten sind mit automatischen Zapfsäulen ausgestattet, wo auch außerhalb der Öffnungszeiten getankt werden kann. |
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